Fair Housing Defense

Obwohl diese Frage am häufigsten auftaucht, wenn ich Anträge auf angemessene Vorkehrungen für emotionale Unterstützungstiere im Rahmen des Fair Housing Act (FHA) prüfe, ist die Frage, wer als „behindert“ gilt, für uns alle im Bereich der professionellen Wohnungsverwaltung von Bedeutung. Nach dem Gesetz gilt eine Person als „behindert“, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt, wenn eine solche Beeinträchtigung nachgewiesen ist oder wenn die Person als behindert angesehen wird. Unter einer Haupttätigkeit des Lebens versteht man in der Regel die Selbstversorgung, manuelle Tätigkeiten, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen, Atmen, Lernen und/oder Arbeiten. Dies ist natürlich keine ausschließliche Liste, und die Leitung muss darauf vorbereitet sein, jede Anfrage auf der Grundlage der Bedürfnisse eines Bewohners, der sich an sie wendet, zu bewerten.

Nicht alle Zustände erreichen das Niveau einer Behinderung. Nur weil zum Beispiel bei jemandem Angstzustände diagnostiziert werden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Person behindert ist. Es ist absolut richtig, dass einige Formen von Angstzuständen so behindernd sind, dass die Person nach dem Gesetz als behindert gilt. Es ist nur nicht so, dass jeder Fall von Angst (oder einer anderen Erkrankung) so weit geht, dass eine angemessene Anpassung oder ein angemessener Änderungsantrag angebracht ist. Bevor nun jemand eine wütende E-Mail abfeuert, lesen Sie diesen Absatz noch einmal. Kurz gesagt, es gibt viele Erkrankungen (wie chronische psychische Erkrankungen, Schwerhörigkeit, Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen, Krebs, HIV, früherer Drogenkonsum), die als Behinderung gelten können und die meine Kunden und ich im Rahmen des interaktiven Verfahrens mit Ihnen klären werden. Ich will damit nur sagen, dass nicht jeder Zustand (insbesondere ein Zustand, der nicht offensichtlich oder dem Vermietungsbüro bekannt ist) das Niveau einer legitimen Behinderung erreicht. Aus diesem Grund verlangt die Verwaltung bei bestimmten Unterbringungs- oder Änderungswünschen natürlich eine ärztliche Bestätigung.

Außerdem gibt es zwei Personengruppen, die von der FHA ausgeschlossen sind: (1) Personen, die derzeit illegale Drogen konsumieren, und (2) Personen, die eine unmittelbare Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit anderer oder für die Immobilie selbst darstellen. Wenn jemand als direkte Bedrohung wahrgenommen wird, benötigt die Verwaltung Beweise für die Art der Bedrohung und für bestimmte Verhaltensweisen. Reine Spekulationen reichen nicht aus. Außerdem ist es eine gute Praxis, eine Überprüfung vorzunehmen, um festzustellen, ob es eine Unterkunft gibt, die die direkte Bedrohung abmildern würde, bevor man gegen einen Bewohner vorgeht.

Nur ein Gedanke.