Dieser Artikel wurde von Mehar Verma, einem Jurastudenten im dritten Jahr, von der Jindal Global Law School geschrieben. In diesem Artikel erörtert der Autor das Konzept des strafbaren Hausfriedensbruchs und die verschärften Formen des strafbaren Hausfriedensbruchs.
Inhaltsverzeichnis
Jeder Einzelne hat ein Recht darauf, sein Eigentum ungestört zu genießen, weshalb Hausfriedensbruch als Straftatbestand eingeführt wurde. Obwohl Hausfriedensbruch normalerweise ein zivilrechtliches Vergehen ist, für das der Beklagte Schadensersatz verlangen kann, handelt es sich um strafbaren Hausfriedensbruch, wenn der Hausfriedensbruch in krimineller Absicht erfolgt. Wenn Ihr Eigentum, ob beweglich oder unbeweglich, durch kriminelle Handlungen jeglicher Art gestört wird, sei es durch Diebstahl oder Körperverletzung, können Sie nach dem Indian Penal Code (IPC) Rechtsmittel einlegen. Wenn beispielsweise X unrechtmäßig und ohne die Erlaubnis von Y in das Haus von Y eindringt, um die antike Uhr seines Großvaters zu stehlen, wäre X sowohl wegen Diebstahls als auch wegen Hausfriedensbruchs haftbar. Darüber hinaus kann der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs je nach den Umständen des Einzelfalls verschärft werden. Nehmen wir dasselbe Beispiel und fügen noch hinzu, dass X das Grundstück von Y nachts betreten hat, um in den angegriffenen Y einzudringen, dann wäre X in höherem Maße haftbar. Da das Thema der strafrechtlichen Haftung so umfangreich ist, hat das indische Strafgesetzbuch (IPC) die strafbare Hausfriedensverletzung in 22 Abschnitten behandelt, beginnend mit Abschnitt 441, IPC bis Abschnitt 462, IPC.
- Bedeutung des strafrechtlichen Hausfriedensbruchs
- Bestandteile des kriminellen Hausfriedensbruchs
- „Wer das Grundstück eines anderen betritt“
- Eigentum
- Besitz eines anderen
- Absicht
- Schwere Formen des strafbaren Hausfriedensbruchs
- Hausfriedensbruch
- Lauernder Hausfriedensbruch
- Lauernder Hausfriedensbruch bei Nacht
- Hauseinbruch
- Hauseinbruch bei Nacht
- Unredliches Aufbrechen eines Gefäßes, das Eigentum enthält
- Schlussfolgerung
Bedeutung des strafrechtlichen Hausfriedensbruchs
Nach Abschnitt 441 des indischen Strafgesetzbuches begeht derjenige, der ein fremdes Grundstück in der Absicht betritt, eine Straftat zu begehen oder eine Person, die sich im Besitz eines solchen Grundstücks befindet, einzuschüchtern, zu beleidigen oder zu belästigen, oder der ein solches Grundstück rechtmäßig betreten hat, dort aber in der Absicht verbleibt, eine solche Person einzuschüchtern, zu beleidigen oder eine Straftat zu begehen, einen „strafrechtlichen Hausfriedensbruch“. Daraus lässt sich ableiten, dass Hausfriedensbruch vorliegt, wenn eine Person ohne Recht oder ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis rechtswidrig in das Privateigentum einer anderen Person eindringt oder sich dort in krimineller Absicht aufhält. Mit der Einführung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs soll sichergestellt werden, dass Personen ihr Privateigentum ohne jegliche Störung durch Außenstehende genießen können. Die Strafe für Hausfriedensbruch, wie in Abschnitt 447 des IPC vorgeschrieben, ist entweder eine Freiheitsstrafe, die bis zu drei Monaten betragen kann, oder eine Geldstrafe, die bis zu 500 INR betragen kann, oder beides.
Bestandteile des kriminellen Hausfriedensbruchs
Der kriminelle Hausfriedensbruch hat zwei Glieder, erstens das Betreten des Grundstücks eines anderen mit krimineller Absicht und zweitens das rechtmäßige Betreten, aber das Verbleiben auf dem Grundstück mit der kriminellen Absicht, zu schaden oder zu stören. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Begehung eines Hausfriedensbruchs sind also:
„Wer das Grundstück eines anderen betritt“
Um den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen, muss die beschuldigte Person das Grundstück eines anderen tatsächlich betreten haben. Es liegt kein Hausfriedensbruch vor, wenn der Beschuldigte das Privateigentum des Opfers nicht physisch betreten hat. In der Rechtssache Staat Kalkutta gegen Abdul Sukar entschied das Gericht, dass ein konstruktives Eindringen eines Bediensteten nicht als Eindringen im Sinne dieses Abschnitts gilt, da zwar kein rechtlicher, aber ein tatsächlicher Besitz vorliegt. Wenn X zum Beispiel täglich Müll vor das Haus von Y wirft, kann X in diesem Fall für Belästigung haftbar gemacht werden, aber er hat kein strafbares Eindringen begangen, da X nicht in das Eigentum von Y eingedrungen ist.
Eigentum
Der Begriff Eigentum in diesem Abschnitt umfasst sowohl bewegliches als auch unbewegliches Eigentum. Das unrechtmäßige Eindringen in ein Auto oder andere bewegliche Sachen würde eine ähnliche Haftung nach sich ziehen wie das unrechtmäßige Eindringen in ein Haus. In der Rechtssache Dhannonjoy gegen Provat Chandra Biswas fuhr der Angeklagte vom Boot des Besitzers weg, nachdem er ihn angegriffen hatte. Das Gericht war der Ansicht, dass dies einen strafbaren Hausfriedensbruch darstellt, auch wenn es sich um bewegliches Eigentum handelt. Der Begriff „Eigentum“ umfasst jedoch kein unkörperliches Eigentum oder etwas, das nicht berührt werden kann, wie z.B. Patentrechte.
Besitz eines anderen
Der Besitz des Eigentums sollte sich im Besitz des Opfers und nicht des Eindringlings befinden. Das Eigentum an der Sache ist nicht erforderlich, der bloße Besitz reicht aus, um den Unbefugten wegen Hausfriedensbruchs in Anspruch zu nehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Person, die das Eigentum innehat, oder der Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt des Hausfriedensbruchs anwesend ist; auch die Abwesenheit des Eigentümers oder Besitzers gilt als Hausfriedensbruch, solange die Räumlichkeiten vom Unbefugten betreten werden, um ihn zu belästigen. Zum Beispiel würde das Schreiben von Liebesbriefen und deren Zustellung an das Haus eines Mädchens gegen ihren Willen ebenfalls einen Hausfriedensbruch darstellen, selbst wenn das Mädchen zum Zeitpunkt der Zustellung dieser Briefe nicht zu Hause war.
Absicht
Wenn bewiesen wird, dass die Absicht der Angeklagten nicht darin bestand, die Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks zu beleidigen, zu schädigen oder zu belästigen, dann würde es sich nicht um einen Hausfriedensbruch handeln. Die Absicht ist das Wesen dieses Verbrechens, und wenn es kein beherrschendes Motiv für die Begehung der Straftat gibt, liegt kein Hausfriedensbruch vor. Der Test, um festzustellen, ob das Eindringen mit der Absicht geschah, Belästigung oder irgendeine Art von Schaden zu verursachen, besteht darin, das Ziel eines Eindringlings zum Zeitpunkt des Eindringens zu bestimmen.
In der Rechtssache Punjab National Bank Ltd. gegen All India Punjab National Bank Employees‘ Federation entschied das Gericht, dass die streikenden Angestellten die Bank nur mit der Absicht betraten, Druck auf die Geschäftsleitung auszuüben, damit diese ihren Forderungen nachgibt, und dass keine Absicht vorlag, die vorgesetzten Beamten zu beleidigen, zu schädigen oder zu verärgern, so dass ihr Eindringen in die Bank keinen strafbaren Hausfriedensbruch darstellt. Wären die Streikenden jedoch unter den gegebenen Umständen in die Privatkabinen oder Büros der höheren Angestellten gestürmt, um diese zu belästigen, so wäre dies ein strafbarer Hausfriedensbruch.
Weiterhin ist zu beweisen, dass die Absicht des Angeklagten nicht wahrscheinlich, sondern tatsächlich war, dieser Grundsatz wurde in Ramjan Misrty gegen Kaiser festgelegt. Es reicht nicht aus, zu zeigen, dass die Person, die in das Eigentum eines anderen eindringt, das Wissen hatte, dass ihr Eindringen eine Belästigung verursachen würde, sondern es muss bewiesen werden, dass die Absicht bestand, eine Straftat zu begehen oder eine solche Person einzuschüchtern, zu beleidigen oder zu belästigen, damit der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt ist.
Schwere Formen des strafbaren Hausfriedensbruchs
Der Straftatbestand des strafbaren Hausfriedensbruchs kann zu verschiedenen Anlässen begangen werden und hat unterschiedliche Ausmaße und Strafen. Je nach Zeitpunkt des Hausfriedensbruchs, seinem Zweck und der Art des Eigentums, in das eingedrungen wurde, kann die Straftat verschärft werden, und für diese speziellen Fälle sind besondere Strafen vorgesehen. Darüber hinaus kann ein Verbrechen durch die Art und Weise, wie es begangen wird, und den Zweck, zu dem es begangen wird, erschwert werden.
Das Eindringen in das Grundstück, auf dem ein Mensch wohnt und sein Eigentum aufbewahrt, ist eine erschwerte Form des strafbaren Hausfriedensbruchs, da der größte Schutz gegen den Aufenthalt von Menschen erforderlich ist. Das Eindringen in solches Eigentum ist als Hausfriedensbruch bekannt und wird durch Abschnitt 442 des IPC geregelt.
Hausfriedensbruch kann weiter verschärft werden, wenn er in einer Art und Weise erfolgt, die Aufmerksamkeit zu vermeiden, die als lauernder Hausfriedensbruch bekannt ist und durch Abschnitt 443 des IPC geregelt wird. Hausfriedensbruch wird auch erschwert, wenn er gewaltsam begangen wird, was als Hausfriedensbruch bekannt ist und durch Abschnitt 445 des IPC geregelt wird.
Hausfriedensbruch jeglicher Form kann durch die Zeit, zu der er begangen wird, erschwert werden, wobei eine Straftat, die nachts begangen wird, schwerer wiegt als eine Straftat, die tagsüber begangen wurde. Nächtlicher Hausfriedensbruch wird durch Abschnitt 446 des IPC geregelt.
Hausfriedensbruch
Abschnitt 442 des IPC definiert Hausfriedensbruch als das Begehen eines strafbaren Hausfriedensbruchs durch das Betreten oder den Aufenthalt in einem Gebäude, Zelt oder Wasserfahrzeug, das als menschliche Wohnung, als Ort der Anbetung oder als Ort für die Aufbewahrung von Eigentum genutzt wird. Eine Wohnung muss nicht immer ein ständiger Aufenthaltsort des Beschuldigten sein, auch vorübergehende Aufenthaltsorte wie Schulen oder Bahnsteige gelten als Wohnung. Damit ein Gebäude als Wohnung gilt, muss es jedoch mit Mauern oder anderen Sicherheitsvorkehrungen versehen sein; ein einfacher Zaun ist keine Wohnung. Dieser Straftatbestand ist eine verschärfte Form des Hausfriedensbruchs, d. h. jeder Hausfriedensbruch ist ein Hausfriedensbruch, aber nicht umgekehrt. Da Hausfriedensbruch gegen den Besitz eines Grundstücks gerichtet ist, kann er nicht stattfinden, wenn der Angeklagte nicht im tatsächlichen Besitz des Grundstücks ist.
Gemäß Abschnitt 448 des IPC kann der Angeklagte, der sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hat, für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr inhaftiert oder mit einer Geldstrafe von INR 1.000 oder weniger oder beidem belegt werden.
Lauernder Hausfriedensbruch
Abschnitt 443 des IPC befasst sich mit einer weiteren Verschlimmerung des Hausfriedensbruchs, dem sogenannten lauernden Hausfriedensbruch. Der Abschnitt definiert diese Straftat als Hausfriedensbruch und die Ergreifung von Vorkehrungen, um die Straftat des Hausfriedensbruchs vor einer Person zu verbergen, die das Recht hat, den Eindringling aus dem Gebäude, das Gegenstand des Hausfriedensbruchs ist, auszuschließen oder hinauszuwerfen. In der Rechtssache Prem Bahadur Rai gegen den Staat entschied das Gericht, dass keine Anklage nach Abschnitt 443 erhoben werden kann, wenn der Angeklagte keine aktiven Schritte unternommen hat, um seine Anwesenheit zu verbergen. Somit würden die Bestandteile des lauernden Hausfriedensbruchs umfassen:
- Hausfriedensbruch;
- Hausfriedensbruch;
- Verstecken des Hausfriedensbruchs vor jemandem, der das Recht hat, den Eindringling auszuschließen.
Daher würde das Verstecken in einem Vorbau hinter einem Baum unter diesen Abschnitt fallen, und der Eindringling würde nach Abschnitt 453 des IPC mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Jahren und einer vom Gericht festgesetzten Geldstrafe bestraft werden.
Lauernder Hausfriedensbruch bei Nacht
Abschnitt 444 des IPC spricht von einer verschärften Form des lauernden Hausfriedensbruchs, d.h. Hausfriedensbruch bei Nacht. Jeder Hausfriedensbruch, der nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang begangen wird, fällt in den Geltungsbereich dieses Abschnitts. Dieses Vergehen wird gemäß Abschnitt 456 des IPC mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe geahndet.
Hauseinbruch
Hauseinbruch ist ebenfalls eine verschärfte Form des Hausfriedensbruchs und beinhaltet das gewaltsame Eindringen in ein Haus. Abschnitt 445 des IPC legt 6 Arten von Hausfriedensbruch fest, und zwar:
- durch einen vom Einbrecher selbst geschaffenen Durchgang;
- durch einen Durchgang, der von keiner anderen Person als dem Eindringling benutzt wird;
- durch einen Durchgang, der zur Begehung eines Einbruchsdelikts geöffnet wurde und dessen Öffnung vom Hausbewohner nicht beabsichtigt war;
- durch Öffnen eines Schlosses;
- durch Anwendung krimineller Gewalt beim Eintritt oder Austritt;
- durch Betreten oder Verlassen eines Durchgangs, der gegen einen solchen Eintritt oder Austritt gesichert ist. Das Wort „Verschlüsse“ impliziert etwas mehr als das Verschließen; das bloße Drücken von Türläden würde nicht auf einen Einbruch hinauslaufen.
Die ersten drei Arten sind diejenigen, bei denen das Eindringen durch die Benutzung eines Durchgangs erfolgt, der nicht das gewöhnliche Mittel des Ein- oder Ausgangs ist, und die letzten drei Arten sind diejenigen, bei denen das Eindringen durch Anwendung von Gewalt erfolgt. Das Eindringen eines beliebigen Teils des menschlichen Körpers reicht aus, um einen Hausfriedensbruch gemäß Abschnitt 445 des IPC zu begründen, wenn die folgenden Bestandteile vorhanden sind:
- Hausfriedensbruch;
- Das Eindringen durch den Eindringling muss auf eine der sechs oben beschriebenen Arten erfolgen.
In der Rechtssache Pullabhotla Chinniah entschied das Gericht, dass das Aufbrechen eines Viehstalls, in dem landwirtschaftliche Geräte aufbewahrt werden, ebenfalls einen Hausfriedensbruch darstellt. Auch das Aufbrechen eines Lochs in der Wand, um in ein Haus einzudringen, das Benutzen eines Fensters, um in ein Haus einzudringen, der Angriff auf einen Wachmann oder Türsteher, um in ein Haus einzudringen, stellen einen Einbruch dar, und der Angeklagte wird gemäß Abschnitt 453 des IPC mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe bestraft.
Hauseinbruch bei Nacht
Wenn der Hauseinbruch nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang begangen wird, gilt er als eine verschärfte Form des Hauseinbruchs und wird durch Abschnitt 446 des IPC geregelt. Diese Straftat wird gemäß Abschnitt 456 des IPC mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe geahndet.
Unredliches Aufbrechen eines Gefäßes, das Eigentum enthält
Bedeutung und Strafe für unredliches Aufbrechen eines Gefäßes, das Eigentum enthält, sind in Abschnitt 461 des IPC definiert. Dieser Abschnitt bestraft denjenigen, der unehrlich oder in der Absicht, Unheil anzurichten, ein Gefäß oder einen Behälter aufbricht oder öffnet, das bzw. der als Aufbewahrungsort dient. Die Straftat kann erkannt werden, ist nicht anfechtbar und kann von jedem Richter verhandelt werden, und die Strafe dafür kann bis zu 2 Jahren, Geldstrafe oder beides betragen. Die Bestandteile dieser Straftat wären:
- Es gab ein verschlossenes Behältnis;
- Es enthielt Eigentum oder der Angeklagte glaubte, dass es Eigentum enthielt;
- Der Angeklagte brach das Behältnis absichtlich auf;
- Der Angeklagte tat dies auf unehrliche Weise;
- Der Angeklagte tat dies in der Absicht, Unheil anzurichten.
Der Begriff „Gefäß“ bezeichnet alle Arten von Gefäßen und schließt nicht nur einen Tresor, eine Truhe oder ein verschlossenes Paket ein, sondern auch einen Raum oder einen Teil eines Raumes wie ein Lagerhaus oder eine Lagerhalle. Die einzige Bedingung ist, dass ein solches Gefäß mit einer Kette oder einem Riegel verschlossen oder auf andere Weise befestigt sein muss. Die Straftat gilt als vollendet, sobald das Gefäß aufgebrochen oder in unredlicher Absicht geöffnet wird, um es zu stehlen oder eine andere Art von Unfug zu begehen.
Schlussfolgerung
Wenn ein Fremder oder sogar eine bekannte Person ein in Ihrem Besitz befindliches Objekt mit der Absicht betritt, Schaden oder Verletzungen zu verursachen, dann wäre eine solche Person für die Begehung einer Straftat des Hausfriedensbruchs nach dem IPC haftbar und kann von jedem Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei der Bestimmung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs muss die Absicht bestehen, ein Unrecht zu begehen, und die bloße Kenntnis reicht nicht aus, um einen Hausfriedensbruch zu begehen. Die Strafe für den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs hängt von den erschwerenden Umständen ab, die bei der Begehung der Straftat eingetreten sind. Hausfriedensbruch ist eine schwerwiegendere Straftat als bloßer Hausfriedensbruch, lauernder Hausfriedensbruch und Hausfriedensbruch sind verschärfte Formen des Hausfriedensbruchs, und schließlich würden lauernder Hausfriedensbruch bei Nacht und Hausfriedensbruch bei Nacht die höchste Strafe nach sich ziehen.
- Das indische Strafgesetzbuch
- Staat Kalkutta gegen Abdul Sukar, AIR 1960 CAL 189
- Dhannonjoy gegen Provat Chandra Biswas, AIR 1934 Cal 480
- Punjab National Bank Ltd gegen All India Punjab National Bank Employees‘ Federation 1953 AIR 296, 1953 SCR 686
- Ramjan Misrty gegen Emperor 162 Ind Cas 231
- Prem Bahadur Rai gegen State (1978) CR.
- Pullabhotla Chinniah (1917) 18 CR.
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