Zugang zu medizinischen Aufzeichnungen

Medizinische Aufzeichnungen und die Verwendung Ihrer Daten

Um Ihnen die richtige und bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, muss Ihr Gesundheitsdienstleister Aufzeichnungen über Ihren Gesundheitszustand und alle Behandlungen oder andere Gesundheitsleistungen, die Sie erhalten, führen. Dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Ihre medizinischen Unterlagen enthalten Aufzeichnungen über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Behandlungen, Untersuchungsergebnisse, Operationsberichte und Briefe. In Ihre Krankenakte werden nur Informationen aufgenommen, die für Ihre Behandlung notwendig sind.

Die in Ihren Krankenakten enthaltenen Informationen können für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Weitergabe von Informationen an andere Leistungserbringer innerhalb oder außerhalb des Erasmus MC, z. B. wenn Sie an einen anderen Leistungserbringer überwiesen werden, zur Beobachtung oder nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus (wir informieren Ihren Hausarzt).
  • Information Ihrer Familie und/oder Ihres gesetzlichen Vertreters, wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst in Ihre Behandlung einzuwilligen.
  • Systematische Überwachung, Verwaltung und Verbesserung der Pflegequalität.
  • Medizinische Forschung.
  • Zur Beantragung oder Abrechnung der erbrachten Pflege und Dienstleistungen.

Außerdem werden Daten aus Ihren medizinischen Unterlagen an andere weitergegeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. So muss Ihr Leistungserbringer beispielsweise eine Infektionskrankheit an den Leiter des regionalen öffentlichen Gesundheitsdienstes (GGD) melden.

Zugang zu den Krankenakten

Das Recht des mündigen Patienten auf Zugang zu den Krankenakten (auf Papier oder in elektronischer Form) liegt in erster Linie bei dem mit der Behandlung des Patienten betrauten Leistungserbringer und bei dem Patienten selbst, sofern dieser Zugang nicht die Privatsphäre anderer Personen als des Patienten verletzt. Darüber hinaus sind diejenigen, die unmittelbar an der Behandlung beteiligt sind, und jeder Leistungserbringer, der den behandelnden Arzt vertritt, befugt, die Unterlagen einzusehen, wenn dies für die Behandlung erforderlich ist.

Sie können sicher sein, dass Ihr Arzt nur die Daten verwendet, die zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten oder Aufgaben erforderlich sind. Andere sind nicht befugt, ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Unterlagen zuzugreifen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt. Sie können in Absprache mit Ihrem Arzt Einsicht in Ihre medizinischen Unterlagen und/oder Kopien Ihrer Unterlagen beantragen, es sei denn, die Weitergabe dieser Informationen würde die Privatsphäre anderer Personen verletzen.

Wenn Sie Einsicht in Ihre Unterlagen oder eine Kopie davon erhalten möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus, das Sie beim Büro für medizinische Informationen (+31 10 703 58 27) erhalten können. Sie können dieses Formular auch herunterladen (auf Niederländisch). Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an den Registration Desk, Medical Information Office. Der Schalter ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Sie können auch das Kontaktformular ausfüllen.

Änderungen, Ergänzungen oder Vernichtung von Krankenakten

Sie können Ihren Leistungserbringer auffordern, Informationen in Ihren Krankenakten zu berichtigen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Daten sachlich unrichtig, unvollständig oder irrelevant sind oder im Widerspruch zu einer gesetzlichen Vorschrift stehen. Wenn Sie mit dem Inhalt Ihrer Unterlagen nicht einverstanden sind, nachdem Sie diese eingesehen oder eine Kopie erhalten haben, können Sie eine Erklärung verfassen, in der Sie Ihre Meinung zu der Behandlung darlegen, und Ihren Leistungserbringer bitten, diese in Ihre Unterlagen aufzunehmen. Der Leistungserbringer wird Ihrer Bitte nachkommen.

Sie können auch schriftlich beantragen, dass Ihr Leistungserbringer Ihre medizinischen Unterlagen vernichtet. Grundsätzlich muss der Leistungserbringer Ihrem Antrag innerhalb von drei Monaten nachkommen (nachdem er Sie auf mögliche Risiken hingewiesen hat), es sei denn, die Aufbewahrung der Unterlagen ist für andere von erheblicher Bedeutung oder die Vernichtung der Unterlagen ist gesetzlich untersagt. Wenn Ihr Betreuer Ihrer Aufforderung zur Vernichtung Ihrer Unterlagen nicht nachkommt, muss er/sie dies begründen.

Zusammenfassung Ihrer medizinischen Unterlagen

Sie können eine Zusammenfassung Ihrer medizinischen Unterlagen auf dem sicheren Patientenportal ‚Mijn Erasmus MC‘ einsehen, um sich intensiver mit Ihrer Gesundheit und Behandlung zu befassen. Das Portal enthält einen umfangreichen Satz Ihrer medizinischen Daten. Auf der Website finden Sie Informationen darüber, was Ihnen derzeit in ‚Mijn Erasmus MC‘ zur Verfügung steht. Sie können sich hier mit Ihrem DigiD anmelden.

Aufbewahrung der medizinischen Daten

Die Informationen in Ihren Unterlagen werden mindestens 15 Jahre lang aufbewahrt. Universitätskliniken speichern bestimmte medizinische Daten bis zu 115 Jahre nach der Geburt des Patienten. Sie können auch einen Antrag auf Vernichtung Ihrer Unterlagen stellen.