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Reisepass

  1. Ein Lichtbild in Passgröße;
  2. Der Reisepass ist abgelaufen oder wird demnächst ablaufen;
  3. Personalausweis;
  4. Wenn der Antragsteller nicht im Besitz seines Personalausweises ist, überprüfen wir die Identität und Staatsangehörigkeit, die in der Datenbank des Nationalen Personenregisters zu finden ist; wenn die Person nicht im Register gefunden werden kann, senden wir einen Suchantrag an die Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten. Wir müssen warten, bis wir eine Antwort erhalten, um fortfahren zu können. Wenn die Antragstellerin weiblich ist und mit ihrem Ehenamen (als dritten Namen) aufgenommen werden möchte, muss sie die Heiratsurkunde mitbringen, um die Rechtmäßigkeit der Ehe zu beweisen. Wenn Sie nie im Besitz eines Personalausweises waren, müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Sozialversicherungsausweis) vorlegen.
  5. Für die Rücksendung der Dokumente sollten Sie einen frankierten Rückumschlag mitbringen.
  6. Fotokopie des Zahlungsnachweises.
  7. Sie sollten eine Woche vor dem Besuch eine gescannte Kopie dieser Dokumente schicken.
  8. Dieses Verfahren muss persönlich im Büro der Konsularabteilung in Berlin, Deutschland, durchgeführt werden.

Wenn Sie die Anforderungen erfüllt haben und eine positive Antwort von der Generaldirektion für Konsularangelegenheiten erhalten haben, sollten Sie erst dann die Zahlung vornehmen.

Bei Verlust des Reisepasses müssen Sie auch den Polizeibericht mitbringen.

Gültiger Personalausweis: Ein gültiger Personalausweis ist ein Ausweis, der nach dem Nationalen Identifikationsprozess 1996 ausgestellt wurde. Der Personalausweis ist ein obligatorisches persönliches Ausweisdokument, mit dem der Bürger neben der Beschaffung anderer Begleitdokumente alle Verwaltungshandlungen vornehmen kann.

Artikel 40 der Verfassung der Republik legt als eine der Pflichten des Bürgers fest, „seinen Personalausweis zu erhalten“.

Hinweis: Alte Pässe oder Verlängerungsanträge werden nicht geändert; es wird ein neuer Pass ausgestellt. Die Dauer des Verfahrens beträgt 8 bis 10 Wochen. Der Pass kann vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

* Wir sind nicht verantwortlich für verloren gegangene Post.

UNTERSCHIEDLICHE PASSANTRAGSTELLER (5 Jahre):

  1. Passfoto
  2. Original Geburtsurkunde.
  3. Beide Eltern müssen kommen und ihre Ausweispapiere vorlegen. (Personalausweis, Reisepass usw.)
  4. Fotokopie des Zahlungsnachweises.
  5. Dieses Verfahren muss persönlich im Büro der Konsularabteilung in Berlin, Deutschland, durchgeführt werden.

Falls die Eltern nicht anwesend sind, müssen die Antragsteller eine offizielle Vollmacht ihrer Eltern (von einem Notar ausgestellt) vorlegen und eine Kopie der Reisepässe der Eltern einreichen. Falls ein Elternteil verstorben ist, muss der Antragsteller eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Sterbeurkunde im Original vorlegen.

BRIEF DES SICHEREN PASSES:

  1. Persönliche Dokumente: Personalausweis, Geburtsurkunde oder abgelaufener Reisepass; (ein amtliches Dokument mit Lichtbildausweis muss vorgelegt werden)
  2. Zwei Fotos in Passgröße.
  3. Kopie der Flugroute oder Kopie des Flugtickets;
  4. Fotokopie des Zahlungsbelegs.
  5. Dieser Vorgang sollte persönlich im Büro der Konsularabteilung in Berlin, Deutschland, durchgeführt werden.

Der letter of safe-passage: ist das Reisedokument, das nur für im Ausland lebende Honduraner ohne Reisepass gilt und nur für die Rückkehr nach Honduras gültig ist. Er verliert bei der Ankunft in Honduras seine Gültigkeit und wird nur unter besonderen Umständen verlängert.

Ausnahme: Eingebürgerte Honduraner benötigen nach der Rechtsverordnung 26/90 eine vorherige Genehmigung der Generaldirektion für Konsularangelegenheiten des Außenministeriums von Honduras.