Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, sollten Sie bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung eine wichtige Möglichkeit der Steuerplanung nutzen, die als De-Minimis-Safe-Harbor-Wahl bekannt ist. Mit diesem Wahlrecht können Sie als Steuerzahler einen Schwellenwert für die Kapitalisierung festlegen, so dass alle Beträge, die unter diesen Wert fallen, für die Steuererklärung nicht kapitalisiert werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Steuerzahler, die dazu neigen, große Mengen an „geringwertigen“ Anlagegütern wie Büro- und Computerausrüstung, Standardsoftware, Büromöbel usw. zu aktivieren.
Für Unternehmen mit Investitionsausgaben ermöglicht die De-Minimis-Safe-Harbor-Wahl einen Abzug von 2.500 $ (für Unternehmen, die einen Jahresabschluss erstellen) oder 5.000 $ (für Unternehmen mit geprüftem Jahresabschluss), der auf jeden einzelnen Posten angewendet werden kann. Übersteigt eine Lieferantenrechnung diese Höchstbeträge, kann der Steuerpflichtige die De-minimis-Safe-Harbor-Regelung auf Einzelpostenbasis anwenden, wenn die Rechnung entsprechende Angaben enthält.
Um die De-minimis-Safe-Harbor-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen. In jedem Jahr, in dem Sie von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, müssen Sie diese Wahl in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Steuerpflichtige muss zu Beginn des Steuerjahres über eine schriftliche interne Kapitalisierungsrichtlinie verfügen, in der der Mindestkapitalisierungsschwellenwert und die Behandlung von Vermögenswerten im Verhältnis zu diesem Schwellenwert eindeutig festgelegt sind. Diese Richtlinie sollte jedes Jahr, in dem Sie planen, die Wahl in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Der Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) hat zwar in vielerlei Hinsicht den kurzfristigen Nutzen der De-Minimis-Safe-Harbor-Wahl minimiert, aber es gibt immer noch Vorteile, eine Kapitalisierungsrichtlinie beizubehalten, die die Safe-Harbor-Schwellenwerte widerspiegelt. Der TCJA hat die Bonusabschreibung auf 100 % für Vermögenswerte erhöht, die zwischen dem 28. September 2017 und dem 31. Dezember 2022 erworben wurden. Ab 2023 wird der Bonus von 100 % jedes Jahr um 20 % reduziert, bis er 2027 vollständig abgeschafft wird. Für Steuerzahler, die ihre Bücher und Aufzeichnungen nicht auf steuerlicher Basis führen, verringert sich der Verwaltungsaufwand für die Verfolgung und Berechnung der Abschreibungen. Ihr Steuerberater wird die eingesparten Stunden zu schätzen wissen, die er mit der Durchsicht von Anlagenverzeichnissen und der Identifizierung von Vermögenswerten verbringen muss, die unter den Schwellenwerten liegen, was sich in niedrigeren Gebühren niederschlagen kann!
Wenn Sie potenzielle Steuerplanungsmöglichkeiten unter Verwendung der De-Minimis-Safe-Harbor-Wahl und die damit verbundenen Vorteile erörtern möchten oder wenn Sie Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer schriftlichen internen Aktivierungsrichtlinien benötigen, um die Vorschriften einzuhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Untracht Early-Berater.