Wie werden Geld und finanzielle Vermögenswerte bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bevor Sie sich ansehen, wie Geld &Vermögen in einer Scheidungsvereinbarung aufgeteilt werden kann, müssen Sie den Unterschied zwischen Vermögenswerten kennen.
Eheliches Vermögen
Vermögen, das Sie während der Ehe aufgebaut oder erworben haben, wird als eheliches Vermögen bezeichnet.
Dazu gehören in der Regel Immobilien, Renten, Ersparnisse, persönliche Gegenstände und Bankguthaben.
Nichteheliches Vermögen
Nichteheliches Vermögen sind finanzielle Vermögenswerte, die vor der Eheschließung erworben wurden, z. B. Immobilien, Renten, Unternehmen usw.
Diese Vermögenswerte werden in der Regel anders behandelt als eheliches Vermögen, sind aber nicht unbedingt von einer Scheidungsvereinbarung ausgeschlossen.
Wenn zum Beispiel eine Erbschaft während der Ehe zum Kauf eines Autos oder Hauses verwendet wurde, wird dieser Vermögenswert nun als eheliches Vermögen eingestuft.
Wie entscheidet das Gericht?
Es gibt zwar keine festen Regeln für die Aufteilung von Vermögenswerten nach einer Scheidung, aber es gibt ein paar übergeordnete Grundsätze, die das Gericht prüfen wird;
1. Gleiche Aufteilung
Als Ausgangspunkt jeder Scheidung wird eine Aufteilung von 50/50 angenommen, was bedeutet, dass der „Ehepott“ (das gesamte Vermögen, das im Laufe der Ehe aufgebaut wurde) bei der Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollte.
Dies steht im Einklang mit dem Fall White gegen White, in dem der Richter entschied, dass:
2. Fairness
Eine gleichmäßige Aufteilung des ehelichen Vermögens wird nicht immer als „fair“ angesehen, aber was als fair gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ein Richter in der Rechtssache White v. White beschrieb diese schwierige Analyse der Fairness: „Merkmale, die bei der Beurteilung der Fairness wichtig sind, unterscheiden sich von Fall zu Fall. Und manchmal können verschiedene Köpfe zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen darüber kommen, was Fairness erfordert. Dann liegt die Fairness, wie die Schönheit, im Auge des Betrachters.“
Wird das eheliche Vermögen bei einer Scheidung 50:50 aufgeteilt?
Diese Frage ist das häufigste Missverständnis in Bezug auf finanzielle Regelungen und Scheidungen.
Es gibt keine Regel oder kein Gesetz, das besagt, dass Geld und Vermögen 50:50 aufgeteilt werden sollten, aber für viele Paare ist das oft der Ausgangspunkt.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Fairness und der gleichmäßigen Aufteilung wird das Gericht dann verschiedene Faktoren berücksichtigen, die in Abschnitt 25 des Matrimonial Causes Act 1973 dargelegt sind.
Eine Reihe von Faktoren wird vom Gericht bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, darunter:
- Das Wohlergehen von Kindern unter 18 Jahren (dies sollte unter diesen Faktoren die wichtigste Überlegung sein).
- Das Einkommen, die Erwerbsfähigkeit, das Vermögen und andere finanzielle Mittel, die jede der Eheparteien hat oder in absehbarer Zukunft haben wird.
- Die finanziellen Bedürfnisse, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die jede der Eheparteien hat oder in absehbarer Zukunft haben wird.
- Der Lebensstandard, den die Familie vor dem Scheitern der Ehe hatte.
- Das Alter der Ehegatten und die Dauer der Ehe.
- Jede körperliche oder geistige Behinderung eines der Ehegatten.
- Der Beitrag, den jeder der Ehegatten zum Wohl der Familie geleistet hat oder in absehbarer Zukunft leisten wird, einschließlich des Beitrags, den er durch die Betreuung des Hauses oder die Pflege der Familie geleistet hat.
- Das Verhalten jedes der Ehegatten. Wenn dieses Verhalten so beschaffen ist, dass es nach Auffassung des Gerichts unbillig wäre, es unberücksichtigt zu lassen.