Was deckt Medicare Teil A ab?

Was ist Medicare Teil A und was deckt er ab? Dies ist eine wichtige Frage, aber viele Medicare-Neulinge sind verwirrt über die verschiedenen Teile von Medicare. Zunächst einmal besteht Original Medicare aus zwei Teilen: Medicare Teil A (der vor allem Krankenhausaufenthalte abdeckt) und Medicare Teil B (der Ihre alltägliche medizinische Versorgung abdeckt). In diesem Artikel wird Teil A erklärt, aber mehr über Medicare B erfahren Sie hierWas ist Medicare Teil A und was deckt es ab?

Medicare Teil A ist die Krankenhausversicherung. Er deckt grundsätzlich jeden Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung, in einem Hospiz oder bei häuslicher Pflege ab. Was viele nicht wissen, ist, dass Medicare Teil A zwar für die meisten Menschen beitragsfrei ist (0 $ monatliche Kosten), aber dennoch Kosten aus eigener Tasche und Einschränkungen bei der Deckung bestehen.

Was zahlen Sie mit Teil A?

  • Prämie für Teil A für die meisten Personen: 0 $
  • Prämie für Teil A, wenn Sie die Voraussetzungen für die Prämienfreiheit nicht erfüllen: 471 $
  • Selbstbeteiligung* für stationäre Leistungen im Krankenhaus von Tag 1-60: 1.484 $
  • Mitversicherung für stationäre Leistungen im Krankenhaus von Tag 61-90: $371 pro Tag
  • Mitversicherung für stationäre Krankenhaus-/Psychiatriekosten Tage 91-150 (Reservetage auf Lebenszeit): $742 pro Tag
  • Krankenhaus-/Psychiatriekosten nach Reservetagen auf Lebenszeit: 100%
  • Mitversicherung für stationäre Pflegeeinrichtungen (SNF) Tage 1-20: $0
  • Mitversicherung für SNF Tage 21-100: $185.5
  • SNF Mitversicherung nach Tag 100: 100%
  • Hospizkosten**: $0
  • Hospizdienste**: $0

*Der Selbstbehalt kann mehrmals pro Jahr erhoben werden, da es sich um einen Selbstbehalt für einen „Leistungszeitraum“ handelt. Wenn Sie zum Beispiel am 5. Januar für eine Woche ins Krankenhaus gehen, wird Ihnen der Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Wenn dann 60 Tage seit Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus vergehen und Sie erneut ins Krankenhaus eintreten, z. B. am 15. Mai, wird Ihnen der Selbstbehalt von Teil A erneut in Rechnung gestellt.

**Sie können immer noch 20 % für dauerhafte medizinische Geräte über Teil B in Rechnung gestellt bekommen, und wenn Sie sich in Hospizpflege befinden, können Ihnen zusätzlich bis zu 5 % in Rechnung gestellt werden, wenn Sie eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Was deckt Teil A nicht ab?

Es gibt einige Dinge, die von Medicare Teil A nicht abgedeckt werden: tägliche Pflege (die von Teil B abgedeckt wird), Hörgeräte, zahnärztliche Leistungen, Sehhilfen, Akupunktur, nicht gespendetes Blut und verschreibungspflichtige Medikamente.

Wichtige Informationen darüber, was von Teil A nicht abgedeckt wird:
Wie Sie sehen können, sind die Leistungen von Medicare Teil A teilweise abgedeckt, aber es können immer noch beträchtliche und variierende Kosten anfallen, und es gibt keine Obergrenze für die Ausgaben aus eigener Tasche. Eine Möglichkeit, diese Kosten zu begrenzen, besteht darin, eine zusätzliche Medicare-Versicherung abzuschließen.

Erfahren Sie mehr über Medicare Teil B