- Sep.17.2020
- Missbrauch in Pflegeheimen
Wenn unsere Lieben älter werden, verlassen wir uns auf Pflegeheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen, um uns um sie zu kümmern, wenn sie dies nicht mehr selbst tun können.
Diese Einrichtungen tragen eine große Verantwortung für die Gesundheit, die Sicherheit und das allgemeine Wohlergehen unserer Angehörigen. Und während wir hoffen, dass unsere Lieben in guten Händen sind, ist dies leider nicht immer der Fall.
Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch aufgrund von Handlungen oder Untätigkeit eines Pflegeheims Verletzungen erlitten hat, fragen Sie sich vielleicht, was Sie tun können. Nach dem Recht von New Jersey können Sie einen Anspruch wegen Fahrlässigkeit geltend machen, wenn ein Pflegeheim oder seine Mitarbeiter unvernünftig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die Anwaltskanzlei O’Connor, Parsons, Lane & Noble versteht, wie schwierig diese Situation sein muss, und wir möchten Ihnen helfen. Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer von Vernachlässigung in einem Pflegeheim geworden sind, wenden Sie sich noch heute an unser Team von Anwälten für Vernachlässigung in Pflegeheimen.
- Was sind einige Anzeichen dafür, dass ich einen Anspruch auf Vernachlässigung in einem Pflegeheim haben könnte?
- Woher weiß ich, ob ich einen gültigen Fall von Vernachlässigung durch ein Pflegeheim habe?
- Kann man ein Pflegeheim wegen Nachlässigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 verklagen?
- Konsultieren Sie unsere Anwälte für Missbrauch in Pflegeheimen noch heute
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Was sind einige Anzeichen dafür, dass ich einen Anspruch auf Vernachlässigung in einem Pflegeheim haben könnte?
Die Feststellung, ob ein Pflegeheim für Vernachlässigung haftbar sein könnte, kann schwierig sein. Das liegt daran, dass die Anzeichen für Missbrauch und Vernachlässigung im Pflegeheim schwer zu erkennen sind, wenn man nicht weiß, worauf man achten sollte. Daher ist es wichtig, einige der häufigsten Anzeichen für Vernachlässigung in Pflegeheimen zu kennen.
Zu den häufigsten Anzeichen gehören:
- Prellungen,
- Knochenbrüche,
- Bettgeschwüre,
- Mangelernährung,
- Dehydrierung,
- Gewichtsverlust,
- Mangel an offensichtlicher Pflege oder Hygiene,
- Stimmungsschwankungen,
- Depressionen und
- Schwierigkeiten beim Auffinden von Personal.
Wenn Sie einen der oben genannten Punkte bemerken oder vermuten, wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Vernachlässigung im Pflegeheim.
Woher weiß ich, ob ich einen gültigen Fall von Vernachlässigung durch ein Pflegeheim habe?
Eine Frage, die sich viele Menschen stellen, lautet einfach: Kann ich ein Pflegeheim wegen Vernachlässigung verklagen? Die Antwort ist jedoch nicht so einfach.
Wie bei jeder anderen Klage wegen Fahrlässigkeit müssen Sie vier Dinge nachweisen können: Pflicht, Verletzung, Verursachung und Schaden. Bei einer Klage wegen Vernachlässigung eines Pflegeheims müssen Sie insbesondere nachweisen können, dass:
- das Pflegeheim die gesetzliche Pflicht hatte, sich angemessen um Sie oder einen Ihnen nahestehenden Menschen zu kümmern;
- das Pflegeheim gegen diese Pflicht verstoßen hat, indem es nicht das getan hat, was ein vernünftiges Pflegeheim unter den gegebenen Umständen getan hätte;
- der Verstoß gegen diese Pflicht die Ursache für die entstandenen Verletzungen war; und
- ein tatsächlicher Schaden vorliegt.
Wenn alle vier der oben genannten Elemente vorliegen, haben Sie einen gültigen Rechtsanspruch auf Fahrlässigkeit gegen das Pflegeheim.
Beispiele für Situationen, die eine Fahrlässigkeit des Pflegeheims darstellen können, sind:
- Körperliche Misshandlung,
- Emotionale Misshandlung,
- Unterlassung der rechtzeitigen Reaktion auf die Bitte eines Bewohners um Hilfe und
- Unterlassung der Unterstützung eines Bewohners beim Essen, Trinken oder Baden.
Wenn Sie Bedenken oder den Verdacht haben, dass ein Ihnen nahestehender Mensch aufgrund der Vernachlässigung durch das Pflegeheim leidet, ist es wichtig, dass Sie so bald wie möglich Hilfe suchen.
Kann man ein Pflegeheim wegen Nachlässigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 verklagen?
COVID-19 hat fast jeden Aspekt des täglichen Lebens, wie wir es einmal kannten, beeinflusst. Das Recht ist da keine Ausnahme.
In diesen beispiellosen Zeiten haben wir viele Fragen dazu erhalten, ob Sie ein Pflegeheim wegen Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 verklagen können. Obwohl die Fakten und Umstände natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sind, lautet die kurze Antwort: Ja.
Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch an COVID-19 erkrankt sind, weil das Pflegeheim oder seine Mitarbeiter es versäumt haben, angemessene Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung.
Solange Sie die vier Elemente der Fahrlässigkeit (Pflicht, Verletzung, Verursachung und Schaden) nachweisen können, können Sie ein Pflegeheim wegen Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 verklagen.
Konsultieren Sie unsere Anwälte für Missbrauch in Pflegeheimen noch heute
Patienten in Pflegeheimen haben ein Recht darauf, mit Würde und Respekt behandelt zu werden, genau wie alle anderen Menschen. Wenn Sie Ihre Angehörigen einem Pflegeheim anvertrauen, verdienen sie es, mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt zu werden.
Wir von O’Connor, Parsons, Lane & Noble wissen, wie wichtig es ist, dass Ihre Angehörigen in Sicherheit sind und sich nicht in Gefahr begeben. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim misshandelt wurde, wenden Sie sich noch heute an unser Team, um einen Termin für eine kostenlose Beratung zu vereinbaren. Wir können auf eine lange Geschichte im Dienste von Kunden in Not zurückblicken und hoffen, dass wir das Gleiche für Sie tun können.