Richtliniennummer: AES-2500-001
Richtlinie Titel: Richtlinie zum Auditing von Lehrveranstaltungen
Vizekanzler/Assoziierter Kanzler: Vizekanzler für akademische Angelegenheiten
Zuständige Stelle für die Richtlinie: Office of the Registrar
Geltungsdatum: 1. Januar 2019
Ansprechpartner: Robert Dixon, Universitätskanzler
Richtlinienerklärung:
Immatrikulierte Studenten, Dozenten oder Mitarbeiter, die an Sitzungen eines Kurses teilnehmen möchten, ohne akademische Credits zu erwerben, können sich ohne zusätzliche Kosten als Zuhörer registrieren lassen.
Personen, die nicht als immatrikulierte Studenten, Dozenten oder Mitarbeiter mit der UIC verbunden sind, müssen sich bei der Universität als Nicht-Studenten bewerben und die entsprechenden Studiengebühren bezahlen, um einen Kurs zu prüfen.
Da die von der University of Illinois at Chicago angebotenen Kurse für Studenten gedacht sind, die sich für akademische Kredite anmelden, ist die Teilnahme am Unterricht als Gasthörer ein Privileg, das nur dann gewährt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.
Kurse, die als Gasthörer belegt werden, werden nicht auf einen akademischen Abschluss angerechnet und zählen nicht als Teil des Vollzeit- oder Teilzeitstudentenpensums für Zwecke der finanziellen Unterstützung, des Darlehensaufschubs, der sportlichen Eignung oder der Erfüllung der Wohnsitzanforderung für die Einschreibung.
Voraussetzungen und Bedingungen:
- Die Teilnahme an einem Kurs als Gasthörer ist nach Maßgabe der verfügbaren Plätze am oder nach dem ersten Unterrichtstag möglich.
- Die Anmeldung als Gasthörer erfordert die Zustimmung des Kursleiters und der Hochschule und muss spätestens am letzten Tag der Nachmeldung erfolgen.
- Die Anmeldung für einen geprüften Kurs wird im Zeugnis mit der Note AU ausgewiesen.
- Studenten, die einen Kurs prüfen, haben nicht das Privileg, in irgendeiner Weise an den Kursaktivitäten teilzunehmen.
- Der Dozent oder das College kann die Zulassung einer Prüfungsanmeldung für einen Kurs verweigern.
- Nicht alle Kurse können geprüft werden. Jede Hochschule/Abteilung kann Kurse benennen, die keine Prüfer zulassen.
- Einzelne Hochschulrichtlinien können in einigen Fällen einem Studenten verbieten, sich für einen Kredit einzuschreiben, nachdem ein Kurs bereits auf Prüfungsbasis belegt wurde.
- Ein Student erhält keine akademischen Credits für einen geprüften Kurs und ist nicht berechtigt, eine Leistungsprüfung auf der Grundlage des Inhalts des geprüften Kurses abzulegen.
- Eine Person, die einen Kurs prüft und diesen als Studienleistung anrechnen lassen möchte, muss sich bis zum Ende des Nachmeldezeitraums ummelden.
- Studierende, die einen Abschluss anstreben und die Option der Prüfung in Betracht ziehen, sollten dies mit ihren akademischen Beratern besprechen, um festzustellen, ob dies die beste Wahl ist oder ob eine andere Einstufungsoption, wie z. B. credit/no credit, angemessener ist.
Grundlage der Richtlinie: Die Non-Degree-Registrierung von Personen, die nicht der UIC angehören, ermöglicht die ordnungsgemäße Bemessung der Studiengebühren für den Unterricht sowie den Zugang zu studentischen Diensten, die mit einer Netid aktiviert werden, wie z.B. das Blackboard-Lernmanagementsystem.
Auswirkungen auf Minderheiten: Keine
Wer sollte die Richtlinie lesen: Studenten, Mitarbeiter, Fakultätsangehörige und nicht der UIC angehörende Personen, die eine Lehrveranstaltung besuchen möchten
Definitionen: Auditing: Die Teilnahme an einem Kurs mit der Erlaubnis des Dozenten, um aus persönlichem Interesse und ohne Anrechnung zu lernen.
Verfahren: Siehe https://registrar.uic.edu/registration/audit.html für das Prüfungsverfahren und die Liste der anwendbaren Studiengebühren.
Formulare: Personen, die nicht der UIC angehören, müssen den Antrag auf Zulassung ohne Abschluss ausfüllen.
Dokumentengeschichte:
Genehmigt von: Ausschuss für Richtlinien
Genehmigtes Datum: 5/21/18
Genehmigt als: Überarbeitete Richtlinie, die die Richtlinie für besondere Zulassungskategorien-Besucher/Auditoren ersetzt