Schulpolitik

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Schulgebühren: Das Schulgeld deckt die Unterrichtsgebühren und alle notwendigen Materialien ab. Das Schulgeld muss 7 Tage vor Beginn des Kurses vollständig bezahlt werden.

Anzahlungen: Teilanzahlungen werden für 3 Monate ab dem Datum der Anzahlung anerkannt. Während der 3-monatigen Frist können Anzahlungen nur auf einen anderen Schüler oder eine andere Klasse übertragen werden, vorausgesetzt, der Schüler hat keine Unterrichtssitzungen besucht und die RSVP-Schule wurde schriftlich über die Absichten des Schülers informiert.

Die RSVP-Schule hat das alleinige Recht und Ermessen, jede Übertragung einer Anzahlung zu genehmigen oder abzulehnen.

Buddy-Programm: Eine 10%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr wird gewährt, wenn Sie einen Freund zur gleichen Zeit für den gleichen Kurs anmelden. Eine Rückerstattung von 10 % der Kursgebühr erfolgt nach dem ersten Tag der Teilnahme am Kurs. Beide Teilnehmer müssen vor Beginn des Kurses angemeldet und die Kursgebühren vollständig bezahlt sein. Rückwirkende Rabatte werden nicht gewährt.

Materialien: Die Kursteilnehmer erhalten nur ein Set an Materialien. Die Materialien ändern sich in regelmäßigen Abständen. Für Ersatzmaterialien sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Rückerstattung von Kursen vor und nach der Lizenzierung: Ein Antrag auf Rückerstattung muss spätestens 7 Tage vor dem geplanten Kursbeginn eingegangen sein. (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von $50,00). Für alle Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird keine Rückerstattung gewährt. Die Teilnehmer erhalten jedoch eine Gutschrift des gezahlten Betrags für einen Zeitraum von 6 Monaten, der auf einen zukünftigen Kurs angerechnet werden kann. Schüler, die ohne vorherige Ankündigung nicht zu einem geplanten Kurs erscheinen (NO SHOW), geben ihr Recht auf einen Teil der Erstattung oder Gutschrift auf.

Erstattung von Online-Kursen: Für jeden Online-Kurs gibt es keine Rückerstattungen oder Gutschriften, sobald ein Student einen Kurs gekauft hat. Der Student hat 1 Jahr Zeit, den Kurs ab dem Kaufdatum abzuschließen, oder bis Sie die Abschlussprüfung bestehen. Es werden keine Verlängerungen für den Abschluss des Kurses gewährt!

NSF-Scheckgebühren: Für alle zurückgegebenen Schecks wird eine NSF-Gebühr von $50,00 erhoben.

Wiederholungen/Wiederholungen: Die FREC-Regeln schreiben vor, dass Studenten, die eine Klassenprüfung nicht bestehen, mindestens 30 Tage warten müssen, bevor sie die Prüfung wiederholen können. Wenn ein Student die Prüfung vor Ablauf der 30 Tage ablegen möchte, muss er oder sie den gesamten Kurs wiederholen (und zurückzahlen), bevor er oder sie die Prüfung wiederholen kann. Wenn ein Student die Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Prüfungsdatum nicht besteht, muss er oder sie den gesamten Kurs wiederholen (und zurückzahlen), bevor er oder sie zur Wiederholungsprüfung zugelassen wird. Wiederholungsschüler haben Vorrang vor Wiederholungsschülern, wenn die Kurse voll sind.

Wiederholungsschüler: Wiederholungsschüler sind Schüler, die die Prüfung am Ende des Kurses bestanden haben, aber vor dem Staatsexamen eine weitere Prüfung ablegen möchten. Für Wiederholungsschüler gelten zwei Regeln. 1) Wiederholungsschüler werden gebeten, sich im Sekretariat anzumelden. 2) Alle Wiederholungsprüfungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Plätze durchgeführt.

Laptop-Computer: Laptops sind im Unterricht erlaubt, sofern sie für Notizen verwendet werden und die anderen Schüler nicht ablenken. Schüler mit Laptops werden gebeten, in bestimmten Bereichen zu sitzen. Jeder, der einen Computer auf eine Art und Weise benutzt, die der Lehrer für unangemessen hält, darf den Computer im Unterricht nicht weiter benutzen.

Aufnahmegeräte: Aufnahmegeräte (einschließlich Tonbandgeräte, digitale Aufnahmegeräte, Kameras, Kameratelefone, Videorekorder usw.) dürfen im Unterricht nicht verwendet werden.

Abwesenheit: Jede staatliche Behörde begrenzt die Anzahl der Fehlzeiten, die Schüler haben dürfen. Die Lehrkräfte werden diese Regelung im Unterricht erläutern. Schüler, die mehr als die erlaubte Zeit versäumen, müssen die Zeit und das Material vor der Prüfung nachholen, wenn es die Zeit erlaubt.

Rauchen: Das Rauchen ist im Gebäude und in den Klassenzimmern verboten. Den Schülern ist es gestattet, außerhalb des Gebäudes zu rauchen, weg von den Gebäudeeingängen.

Waffen: Waffen jeglicher Art (einschließlich Pistolen und Messer) sind auf dem Gelände der RSVP-Schule zu keiner Zeit erlaubt. Das staatliche Gesetz verbietet Waffen in Schulen. Jeder Schüler, der gegen diese Richtlinie verstößt, wird sofort und ohne Rückerstattung vom Unterricht ausgeschlossen.

Inhaber von staatlich ausgestellten Waffenscheinen sind von dieser Richtlinie nicht ausgenommen.

Diensthabende Vollzugsbeamte sind von dieser Regelung ausgenommen, müssen aber die Schule vor Unterrichtsbeginn informieren.