Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig und spätestens 15 Tage vor dem geplanten Besuch einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht mehr als sechs Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts gestellt werden kann (neun Monate für Seeleute).
Das Visum kann für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig sein. Der Zeitraum wird ab dem Datum des ersten Überschreitens der Schengen-Außengrenze berechnet. Die Gültigkeitsdauer des Visums, der erste mögliche Einreisetag und der Tag, an dem Sie den Schengen-Raum wieder verlassen müssen, sind auf der Visummarke angegeben.
Ein Visum wird in der Regel für eine einmalige Einreise erteilt. Wenn Sie beabsichtigen, außerhalb des Schengen-Raums zu reisen und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums zurückzukehren, müssen Sie bei der Beantragung des Visums das Kästchen „zwei oder mehrere Einreisen“ ankreuzen. Sie müssen auch erklären, warum Sie mehrere Einreisen benötigen.
Wenn Sie planen, während einer Reise mehr als einen Schengen-Staat zu besuchen, oder wenn Sie mehrere getrennte Reisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten planen, müssen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Mitgliedstaates einreichen, der Ihr Hauptreiseziel ist, basierend auf der Dauer Ihres Aufenthalts oder dem Zweck Ihres Aufenthalts. Kann kein Hauptreiseziel bestimmt werden, so ist der Mitgliedstaat zuständig, dessen Außengrenze der Antragsteller zuerst zu überschreiten beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.
Bei Vorliegen zwingender Gründe kann Ihnen ein Visum erteilt werden, das für mehrere Einreisen innerhalb eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren gültig ist. Solche Visa sind nur für bestimmte Kategorien von Antragstellern erhältlich, z. B. für Geschäftsleute usw. Weitere Informationen finden Sie unter „Visum für die mehrfache Einreise“.
Ein Visum berechtigt Sie nicht dazu, während Ihres Besuchs zu arbeiten oder geschäftliche Tätigkeiten auszuüben. Wenn Sie in Norwegen arbeiten oder sich längerfristig aufhalten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der norwegischen Einwanderungsbehörde. Bitte beachten Sie, dass die dort bereitgestellten Informationen auch für Kurzaufenthalte in Schweden oder Island gelten.
Wer kann bei der norwegischen Botschaft ein Schengen-Visum beantragen?
Bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Anträge und Belege können nur innerhalb von 3 Monaten vor dem beabsichtigten Einreisedatum in den Schengen-Raum eingereicht werden.‘
- Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Reisepasses/Reisedokuments sein, das innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 2 leere Seiten aufweist. Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate ab dem Datum der Ausreise des Antragstellers aus dem Schengen-Raum gültig sein. Der Reisepass muss die Unterschrift des Antragstellers enthalten. Weitere Informationen darüber, was einen gültigen Reisepass/Reisedokument ausmacht, finden Sie hier
- Der Antragsteller muss einen gültigen Wohnsitz in Australien haben und im Besitz eines aktuellen australischen Rückreisevisums sein, das für mehrere Reisen nach und aus Australien gültig ist und mindestens drei Monate ab dem Abreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig ist. Das australische Visum muss mit dem aktuellen Reisepass des Antragstellers verbunden sein, mit dem er das Schengen-Visum beantragt. Die Botschaft akzeptiert keine australischen Visa, die noch mit einem alten Reisepass verbunden sind.
- Um ein Schengen-Visum bei der norwegischen Botschaft zu beantragen, muss das Hauptreiseziel des Antragstellers im Schengen-Raum entweder Norwegen, Schweden oder Island sein. Wenn Sie während derselben Reise mehr als ein Schengen-Land besuchen, richtet sich das Hauptreiseziel nach dem Zweck des Besuchs und der Dauer des Aufenthalts in jedem Land. Kann kein Hauptreiseziel bestimmt werden, müssen Sie Ihren Antrag bei der Auslandsvertretung des Landes einreichen, in das Sie zuerst einreisen werden. Wenn Sie Ihr Hauptreiseziel im Schengen-Raum nicht bestimmen können, wenden Sie sich bitte an den VFS oder die norwegische Botschaft in Canberra, bevor Sie einen Antrag stellen.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Antragsteller eine vollständige Reiseroute und bestätigte Buchungen für alle Transporte von und nach Australien einschließlich aller internen Reisen innerhalb des Schengen-Raums vorlegen. Bitte beachten Sie, dass das Visum im Falle der Genehmigung des Antrags gemäß Ihren Buchungen ausgestellt wird.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Antragsteller eine vollständige Reiseversicherung vorlegen, die für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum gültig ist, die Schengen-Länder abdeckt, in die sie reisen, und eine Mindestdeckung von 30 00 Euro für medizinische Kosten, Rückführung und Überführung von sterblichen Überresten aufweist.
Kurzzeitvisa für Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern
Im Rahmen des Schengener Abkommens wird das Recht auf Freizügigkeit von EWR-Bürgern mit einigen Einschränkungen auch auf Familienangehörige von EWR-Bürgern ausgedehnt.
Familienangehörige, die darunter fallen, sind:
Ehegatten/Lebenspartner eines EWR-Bürgers
Direkte Nachkommen (Kinder), die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder einem EWR-Bürger unterhaltsberechtigt sind, sowie die des Ehegatten oder Lebenspartners.
Unterhaltsberechtigte direkte Verwandte in aufsteigender Linie (z. B. Eltern) eines EWR-Staatsangehörigen und die des Ehegatten oder Lebenspartners eines EWR-Staatsangehörigen
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf Freizügigkeit von Familienangehörigen von EWR-Staatsangehörigen nur dann gilt, wenn der Familienangehörige mit dem EWR-Staatsangehörigen zusammen reist oder ihn besucht, und auch nur dann, wenn er in ein
Schengenland reist, das nicht das Herkunftsland des betreffenden EWR-Staatsangehörigen ist, d. h.D. h. der Ehegatte eines norwegischen Staatsangehörigen ist nicht versichert, wenn er nach Norwegen reist.