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Erklärung der Notwendigkeit: Das Arbeitsministerium schlägt eine Regelungsinitiative vor, um die Ziele des Labor-Management Reporting and Disclosure Act (LMRDA) bezüglich der Offenlegung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beratern zur Überzeugung von Arbeitnehmern in Bezug auf ihr Recht, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, besser umzusetzen. Gemäß Abschnitt 203 des LMRDA muss ein Arbeitgeber alle Vereinbarungen oder Absprachen mit einem dritten Berater melden, die darauf abzielen, die Beschäftigten von ihren Rechten auf Tarifverhandlungen zu überzeugen oder bestimmte Informationen über die Aktivitäten der Beschäftigten oder einer Gewerkschaft im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt zu erhalten, an dem der Arbeitgeber beteiligt ist. Der Berater ist auch verpflichtet, über eine solche Vereinbarung oder Absprache mit einem Arbeitgeber Bericht zu erstatten. Gesetzliche Ausnahmen von dieser Meldepflicht sind in LMRDA-Abschnitt 203(c) festgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Arbeitgeber und Berater nicht verpflichtet sind, eine Meldung einzureichen, wenn die Berater den Arbeitgeber beraten oder sich bereit erklären, ihn zu beraten. Das Ministerium ist der Ansicht, dass seine derzeitige Politik in Bezug auf den Umfang der Beratungsausnahme zu weit gefasst ist und dass eine engere Auslegung die vom LMRDA beabsichtigte Berichterstattung durch Arbeitgeber und Berater besser ermöglichen würde. Es bedarf gesetzgeberischer Maßnahmen, um die Arbeitnehmer mit Informationen zu versorgen, die für ihre effektive Beteiligung am Arbeitsplatz entscheidend sind.