FinnlandBearbeiten
Die Altersgrenze für Quadricycles liegt bei 15 Jahren, während sie für Autos im Allgemeinen bei 18 Jahren liegt. Mopeds sind in Finnland traditionell bei Jugendlichen sehr beliebt, und Vierradfahrzeuge wurden in dieselbe Nische eingeführt. Es gibt eine 2013 eingeführte Führerscheinklasse AM-121, die speziell für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt, obwohl auch Führerscheine der Klasse M (Mofa), die vor 2013 ausgestellt wurden, dafür in Frage kommen. Höhere Führerscheinkategorien (A1, A und B) berechtigen automatisch zum Führen von Vierrädern, aber die Altersgrenzen für A1, A und B liegen bei 16, 18 bzw. 18 Jahren.
Einige sind besorgt über die Gefahr, die die Langsamkeit von Vierrädern für den übrigen Verkehr darstellt. In den letzten zehn Jahren wurde in Finnland erwogen, Vierradfahrzeuge durch Autos mit Geschwindigkeitsbegrenzern zu ersetzen; dieses Thema wurde im Februar 2017 nach dem Vierradunfall in Sastamala, Pirkanmaa, Finnland, besonders heiß.
FrankreichBearbeiten
In Frankreich können Kleinwagen, die als Voiture Sans Permis (Fahrzeug ohne Führerschein) eingestuft sind, ohne Führerschein gefahren werden.
Bestimmte Vierräder können mit einer „Verkehrssicherheitsbescheinigung“ der Führerscheinklasse gefahren werden, die für Personen ab 14 Jahren erhältlich ist. Das vierrädrige Fahrzeug muss auf eine Geschwindigkeit von 45 km/h begrenzt sein und einen Benzin-/Dieselmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder einen Elektromotor mit bis zu 4 kW haben.
Vereinigtes KönigreichBearbeiten
Im Vereinigten Königreich wurde vor Oktober 2000 einer Person, die eine Motorradprüfung bestanden hatte, automatisch ein vollständiger Führerschein der Unterkategorie B1 erteilt, der sie zum Führen eines Leichtkraftfahrzeugs (Leergewicht von 550 kg oder weniger), eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs berechtigt. Seit 2000 muss ein vorläufiger Führerschein erworben werden, um ein solches Fahrzeug legal zu führen.