Noten und Benotung

Die Noten werden kurz nach Ende des Semesters vom Büro des Registrators in Ihre akademischen Unterlagen in CalCentral eingetragen. Sobald die Noten veröffentlicht sind, können Sie sie über CalCentral abrufen. Individuelle Noten werden von der School of Social Welfare nicht vergeben. Weitere Richtlinien zu Noten und Sonderbestimmungen für graduierte Studenten finden Sie im Berkeley Academic Guide: Academic Policies and the Guide to Graduate Policy E1.3: Grades.

Grading Options

Die University of California, Berkeley, verwendet ein Plus- und Minus-Brief-Notensystem auf einer Vier-Punkte-Skala. Jede Buchstabennote unter C- gilt als nicht bestanden. Die Studenten müssen jeden für den Abschluss erforderlichen Kurs wiederholen, wenn sie nicht die Note „bestanden“ erhalten.

Befriedigend/unbefriedigend (S/U) Benotungsoption

Bei der Benotungsoption Befriedigend/unbefriedigend (S/U) muss ein Student eine Note von B- oder besser erreichen, um als bestanden zu gelten. Nicht mehr als ein Drittel der gesamten Kursarbeit vor der Erlangung der Kandidatur kann mit der S/U-Benotungsoption absolviert werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, mehr als ein Drittel Ihrer Kurse in einem bestimmten Semester auf S/U-Basis statt mit einer Briefnote zu belegen, sollten Sie sich bei der GSAO vergewissern, dass Ihr Gesamtprozentsatz noch innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegt. 300- und 400-Level-Kurse werden nicht auf die S/U-Grenze angerechnet.

Änderung der Benotungsoption

Studenten können ihre Benotungsoption bis zum Mittwoch der vierten Unterrichtswoche jedes Semesters direkt in Cal Central ändern. Nach dieser Frist müssen die Studierenden einen Antrag auf Änderung des Kursplans bei der GSAO einreichen, um eine Änderung der Einstufungsoption zu beantragen. Studenten können bis zum Freitag vor der RRR-Woche über die GSAO eine Änderung der Einstufungsoption beantragen.

Unvollständige Noten

Wenn Ihre Arbeit in einem Kurs zwar bestanden wurde, aber aufgrund von mildernden Umständen, die Sie nicht zu verantworten haben, nicht abgeschlossen werden kann, kann Ihr Dozent Ihnen die Note „Unvollständig“ geben.

In der School of Social Welfare muss Ihr Dozent den Grund für die unvollständige Note in der Kommentarspalte des Zeugnisses angeben und den Head Graduate Adviser über Ihre Pläne zur Vervollständigung der Arbeit mittels eines von Ihnen und Ihrem Dozenten unterzeichneten Formulars „Graduate Student Petition for an Incomplete Grade“ informieren.

Wenn Sie die Arbeit abgeschlossen haben und Ihr Dozent sie benotet hat, meldet Ihr Dozent die Note direkt über CalCentral. Für Graduierte gibt es keine Frist für die Beseitigung unvollständiger Noten, aber alle „Incomplete“-Noten in Pflichtkursen müssen entfernt werden, bevor Sie sich für die Eignungsprüfung anmelden.

Um einen guten akademischen Ruf zu haben, dürfen Sie nicht mehr als zwei „Incomplete“-Noten in Ihrer akademischen Akte haben. Studierende, die mehr als zwei „Incomplete“-Noten auf ihrem Zeugnis haben, dürfen auch keine GSI- oder GSR-Ernennung erhalten.

Alle „Incomplete“-Noten in Ihrem Zeugnis müssen entfernt werden, bevor Sie zur Kandidatur zugelassen werden, es sei denn, der leitende Studienberater stellt fest, dass die Kursarbeit weder notwendig ist noch in engem Zusammenhang mit Ihrem Abschluss steht und dass die Entfernung Ihren Fortschritt zum Abschluss verzögern würde.

Beschwerde gegen Noten

Nach den Richtlinien der Universität gelten alle Noten außer „Unvollständig“ und „In Bearbeitung“ als endgültig, wenn sie von einem Dozenten am Ende eines Semesters vergeben werden. Eine Änderung der Note ist nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein Schreib- oder Verfahrensfehler vor. Die einzige formale Anfechtung einer Note, die nach den Richtlinien der Universität zulässig ist, besteht, wenn ein Dozent eine Note nach nicht-akademischen Kriterien (z. B. Rasse, Politik, Religion, Geschlecht oder andere Faktoren, die nicht direkt die Leistung im Zusammenhang mit den Kursanforderungen widerspiegeln) vergibt oder wenn sexuelle Belästigung oder unangemessene akademische Verfahren die Note eines Studenten ungerechtfertigt beeinflussen. Weitere Informationen finden Sie in den Verfahrensregeln des Akademischen Senats für die Anfechtung von Noten.

Beschwerden über eine Note sollten zunächst mit dem Dozenten besprochen werden, der die betreffende Note vergeben hat. Der Student sollte sich zunächst mit dem Dozenten treffen, um die Beschwerde zu besprechen und die Gründe für die Notenvergabe zu klären. Studierende können sich auch an den GSAO, den stellvertretenden Studiendekan oder die Ombudsperson auf dem Campus wenden, um Hilfe bei der Schlichtung und Beratung zu erhalten. Beachten Sie, dass diese Berater nicht befugt sind, von einem Dozenten die Änderung einer Note zu verlangen.

Wenn die informelle Schlichtung einer Notenbeschwerde nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, kann ein Student eine formelle Beschwerde beim Dekan der School of School Welfare einreichen, vorbehaltlich der Bedingungen, die in den Beschwerde- und Beschwerdeverfahren der School of School beschrieben sind. Förmliche Einsprüche müssen an den Dekan der School of Social Welfare, 120 Haviland Hall, gerichtet werden. Der Beschwerde ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der die angefochtene Maßnahme, die Gründe für die Beschwerde, die beantragte Abhilfe und alle Hintergrundinformationen hervorgehen, die der Student für seinen Fall für sachdienlich hält. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Semestern nach dem mutmaßlichen Vergehen beim Dekan eingereicht werden.