Militärbündnis

Im europäischen historischen Kontext kann ein Militärbündnis als ein vertraglich festgelegter Zusammenschluss unabhängiger Staaten zum Zwecke gemeinsamer Aktionen, sei es zur Verteidigung oder zum Angriff, oder zu beidem, betrachtet werden. Das älteste derartige Bündnis der Welt ist das anglo-portugiesische Bündnis, das auf das Jahr 1373 zurückgeht, als sich die damaligen Königreiche England und Portugal zur „ewigen Freundschaft“ zwischen den beiden Ländern verpflichteten. Dieses Bündnis besteht auch heute noch zwischen dem heutigen Vereinigten Königreich und Portugal, und die beiden Länder haben noch nie in einem Feldzug gegeneinander gekämpft. Bündnisse waren oft auf bestimmte, in den Verträgen sorgfältig definierte Ziele ausgerichtet. So richteten sich der Dreibund von 1668 zwischen Großbritannien, Schweden und den Niederlanden und die Große Allianz von 1689 zwischen dem Heiligen Römischen Reich, Holland, England, Spanien und Sachsen gegen die Macht Ludwigs XIV. von Frankreich. Die Quadrupel- oder Große Allianz von 1814, die im Vertrag von Chaumont zwischen Großbritannien, Österreich, Russland und Preußen festgelegt wurde, hatte den Sturz Napoleons und seiner Dynastie sowie die Eingrenzung Frankreichs in seinen traditionellen Grenzen zum Ziel. Der Dreibund von 1882 zwischen Deutschland, Österreich und Italien war angeblich auf die Erhaltung des europäischen Friedens gegen jede mögliche aggressive Handlung Frankreichs oder Russlands gerichtet; und dies führte wiederum etwa zehn Jahre später zum Zweibund zwischen Russland und Frankreich zur gegenseitigen Unterstützung im Falle einer feindlichen Handlung der anderen Mächte.

Gelegentlich wurden jedoch Versuche unternommen, Bündnissen einen allgemeineren Charakter zu geben. So war die Heilige Allianz vom 26. September 1815 ein vom religiösen Idealismus des russischen Kaisers Alexander I. inspirierter Versuch, in den „heiligen Geboten des Evangeliums“ eine gemeinsame Grundlage für ein allgemeines Bündnis der europäischen Regierungen zu finden, dessen Ziel in erster Linie die Erhaltung des Friedens war. In Artikel VI des am 20. November 1815 in Paris unterzeichneten Viermächtevertrages – der den Vertrag von Chaumont erneuerte und 1818 in Aachen erneut erneuert wurde – wurde der Geltungsbereich der Großen Allianz auf die in den Verträgen nicht ausdrücklich genannten gemeinsamen Interessen ausgedehnt. Der Artikel lautet wie folgt: „Um das innige Band, das die vier Souveräne zum Glück der Welt verbindet, zu festigen, sind die Hohen Vertragsmächte übereingekommen, in bestimmten Zeitabständen entweder unter ihrer eigenen Schirmherrschaft oder durch ihre jeweiligen Minister Zusammenkünfte zu erneuern, die großen gemeinsamen Gegenständen und der Prüfung solcher Maßnahmen gewidmet sind, die zu jeder dieser Epochen als am heilsamsten für den Frieden und das Gedeihen der Nationen und die Erhaltung der Ruhe in Europa erachtet werden.“

Dieser Artikel des Vertrages vom 20. November 1815 und nicht die Heilige Allianz bildete die Grundlage für die ernsthaften Bemühungen der Großmächte zwischen 1815 und 1822, Europa gemeinsam zu regieren. Generell zeigte sich, dass ein Bündnis nur dann wirksam sein kann, wenn seine Ziele klar definiert sind, und dass der Vertrag, in dem diese Ziele festgelegt sind, auf lange Sicht – um das etwas zynische Diktum Otto von Bismarcks zu zitieren – „durch die Interessen“ der beteiligten Parteien gestärkt werden muss. Dennoch war die „moralische Allianz“ Europas, wie Graf Karl Nesselrode sie nannte, obwohl sie nicht die dauerhafte Harmonie der Mächte sichern konnte, ein wirksames Instrument für den Frieden in den Jahren unmittelbar nach dem Sturz Napoleons; und sie schuf den Präzedenzfall für jene periodischen Treffen der Vertreter der Mächte zur Erörterung und Regelung von Fragen von internationaler Bedeutung, die, obwohl umständlich und ineffizient für die konstruktive Arbeit, viel zur Erhaltung des allgemeinen Friedens während eines Großteils des neunzehnten Jahrhunderts beitrugen.