L-1A vs. L-1B Visum

L-1A vs. L-1B Visum

Dieser Beitrag soll dazu dienen, einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Arten von L-1-Visa aus funktionaler und strategischer Sicht zu beleuchten.

Da die spezifische Definition und die Anforderungen des L-1A-Visums und des L-1B-Visums bereits in früheren Beiträgen erörtert wurden, beginnen wir mit einem kurzen Überblick über jede Option als Referenz.

Gemeinsam gesprochen ist das L-1-Visum eine Nichteinwanderungsoption für Mitarbeiter von Unternehmen im Ausland. Diese „Intracompany Transferee“-Option steht Personen zur Verfügung, die innerhalb der letzten drei Jahre vor ihrer Einreise in die USA mindestens ein Jahr lang bei einem „qualifizierten ausländischen Unternehmen“ beschäftigt waren. Eine „qualifizierte Beziehung“ zwischen einem ausländischen Arbeitgeber und dem antragstellenden US-Arbeitgeber bedeutet, dass der eine eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Filiale des anderen ist.

Das L-1A-Visum ist für Personen gedacht, die während der einjährigen qualifizierten Beschäftigung in einer „Executive“- oder „Managerial“-Funktion beschäftigt waren. Führungskräfte legen Richtlinien und Ziele fest, leiten die Organisation oder eine Hauptfunktion oder -komponente, haben einen Ermessensspielraum bei der Entscheidungsfindung und erhalten nur allgemeine Aufsicht oder Anweisungen von höheren Führungskräften. Manager werden im Allgemeinen als Angestellte betrachtet, die die Arbeit und die Arbeitskraft anderer Angestellter beaufsichtigen und kontrollieren und/oder eine Schlüsselkomponente oder Abteilung einer Organisation leiten.

Das L-1B-Visum ist für „Angestellte mit Spezialwissen“. Spezialwissen im Zusammenhang mit dem L-1B-Visum bezieht sich auf „besondere Kenntnisse“ des „Produkts, der Dienstleistung, der Forschung, der Ausrüstung, der Techniken, des Managements oder anderer Interessen des Unternehmens und deren Anwendung auf internationalen Märkten“ oder auf ein „fortgeschrittenes Niveau an Wissen oder Fachkenntnissen“ in den Prozessen und Verfahren des Unternehmens.

Abgesehen von der spezifischen Art der qualifizierten Beschäftigung gibt es zwei wesentliche Unterschiede, die Sie im Auge behalten sollten, wenn Sie beurteilen, ob ein L-1A- oder L-1B-Visum für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Der erste ist die maximale Gültigkeitsdauer für jede Option. Das L-1A wird zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt (1 Jahr für ein „new-office L-1“). Danach können Verlängerungen in 2-Jahres-Schritten bis zu einer Gesamtdauer von 7 Jahren gewährt werden. Das L-1B hingegen wird zwar ebenfalls zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt, kann aber nur um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

Der zweite wesentliche Unterschied ist besonders wichtig für diejenigen, die dauerhaft in den USA leben und arbeiten möchten. Das L-1A bietet einen klareren Weg zu einer Green Card über die Kategorie EB-1C für „multinationale Führungskräfte und Manager“. Da das L-1-Visum, wie auch das H-1B-Visum, ein „dual intent“-Visum ist, kann eine Person mit einem L-1A-Visum einreisen, um zu arbeiten, und hat die Möglichkeit, später ein EB-1-Visum als multinationale Führungskraft und Manager zu beantragen.

Der Hauptunterschied zwischen dem L-1A- und dem L-1B-Visum besteht darin, dass die EB-1C-Option in der Regel nur Personen zur Verfügung steht, die sich für den L-1A-Status qualifiziert haben, nicht für den L-1B-Status. Ein großer Vorteil der EB-1C-Kategorie ist, dass im Gegensatz zu vielen anderen beschäftigungsbasierten Greencard-Kategorien die Genehmigung eines PERM-Arbeitszertifizierungsantrags beim Arbeitsministerium nicht erforderlich ist.