Zweck: Ziel dieser Studie war es, die Notwendigkeit einer beidseitigen Duplex-Ultraschalluntersuchung der Venen der unteren Extremitäten bei Patienten mit einseitigen Symptomen einer tiefen Venenthrombose (TVT) zu bestimmen.
Patienten und Methoden: Es wurde eine retrospektive Überprüfung von 1080 bilateralen Venenduplex-Scans durchgeführt. Die Patienten wurden nach dem Zufallsprinzip aus einer Gesamtzahl von 7922 Patienten ausgewählt, die zwischen Mai 1998 und Mai 2000 untersucht wurden. Es wurden Daten zu Alter, Geschlecht, Komorbidität und dem Grund für die Ultraschalluntersuchung erhoben. Vierzig Prozent (435/1080) der Patienten wiesen einseitige Symptome einer TVT der unteren Extremitäten auf. Diese Gruppe wurde weiter nach ihrem Status als stationäre oder ambulante Patienten analysiert.
Ergebnisse: Bei 26,9 % (117/435) der Patienten wurde eine TVT diagnostiziert. Von den stationären Patienten, bei denen eine TVT festgestellt wurde, war der Thrombus in 23,8 % (38/159) auf das symptomatische Bein beschränkt, in 8/159 (5,0 %) war der Thrombus nur im asymptomatischen Bein vorhanden, und in 8/159 (5,0 %) wurde ein Thrombus in beiden Beinen gefunden. In der ambulanten Gruppe war der Thrombus in 21,0 % (58/276) auf das symptomatische Bein beschränkt, und in 1,8 % (5/276) fand sich ein Thrombus in beiden Beinen. Keiner der 276 ambulanten Patienten hatte eine isolierte TVT im asymptomatischen Bein.
Schlussfolgerung: Routinemäßige bilaterale Venenduplexuntersuchungen der unteren Extremitäten sind bei ambulanten Patienten mit einseitigen Symptomen nicht erforderlich. Bei vielen ambulanten Patienten ist eine Untersuchung an einem Bein ausreichend. Wenn bei einem Patienten eine TVT auf der symptomatischen Seite festgestellt wird, ist unserer Meinung nach eine bilaterale Untersuchung indiziert. Wir glauben, dass eine routinemäßige bilaterale Untersuchung bei stationären Patienten weiterhin gerechtfertigt ist. Dieser Algorithmus kann dem Techniker Zeit sparen und die Effizienz des Gefäßlabors erhöhen.