Die Treppengeländerhöhe

  • Ausnahmen für Treppenhöhen und Handläufe
  • Die Vorschriften, die Sie beachten müssen
    • Auch bei Treppen gibt es je nach LBO Unterschiede
    • Allerdings – Geländer und Handläufe sind dringend zu empfehlen
      • , dies steht oft im Widerspruch zu modischen Trends
  • Anforderungen an die Treppengeländerhöhe
  • Der Handlauf (innen, außen, beidseitig)
    • Beidseitiger Handlauf aus Gründen der Barrierefreiheit vorgeschrieben
  • Tipps &Tricks

Es ist nicht immer leicht zu entscheiden, ob ein Geländer überhaupt vorgeschrieben ist. Wenn die Situation klar ist, muss das Geländer einige Anforderungen erfüllen. Eine generelle Antwort kann hier jedoch nicht gegeben werden, da die Regelungen zu Treppen, Treppengeländern und Handläufen in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt sind. Im Folgenden finden Sie allgemeine Angaben zur Geländerhöhe, die variieren kann.

Ausnahmen für Treppenhöhen und Handläufe

Bereits im Artikel „Pflicht von Treppengeländern“ haben wir darauf hingewiesen, dass es nicht ganz schlüssig ist, ob ein Geländer wirklich notwendig ist, da folgende Bedingungen zu Abweichungen führen:

  • Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten
  • Treppen innerhalb von Wohnungen (zwischen Geschossen und Ebenen)
  • Treppen mit maximal vier bis fünf Stufen (je nach LBO)
  • Absturzhöhe maximal 1 m

Die Vorschriften, die Sie beachten müssen

Grundsätzlich werden die baurechtlichen Vorschriften durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Allerdings hat jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung (LBO). Die Notwendigkeit ergibt sich schon aus der Größe Deutschlands. Zum Beispiel gibt es in Süddeutschland viel Schnee, aber in Norddeutschland mehr Regen und Sturm. Dass die Baugesetze an diese Besonderheiten angepasst werden sollen, ist verständlich.

Auch bei Treppen gibt es je nach LBO Unterschiede

Warum aber Gesetze über Treppen, Treppengeländer und Handläufe nicht einheitlich geregelt sind, erschließt sich nicht wirklich, vor allem wenn es um Innentreppen geht. Fakt ist aber, dass wir mit den zahlreichen, je nach Landesbauordnung zum Teil deutlich unterschiedlichen Details leben müssen.

Bei der Höhe des Treppengeländers können wir nur bedingt Auskunft geben, da die Pflicht zu Geländer und Handlauf gerade bei Privathäusern geklärt werden muss.

Denn – wenn es keine Pflicht zu Geländer und Handlauf gibt, kann der Bauherr letztlich umsetzen, was er will. Die Treppengeländerhöhen, die wir hier angeben, beziehen sich daher immer auf die Anforderung, dass Treppengeländer und / oder Handlauf vorhanden sein müssen. Dagegen spricht allerdings, dass die Unfallstatistiken eine klare Sprache sprechen. Unfälle auf Treppen gehören zu den Hauptunfallursachen im privaten Bereich.

Dies steht jedoch oft im Widerspruch zu modischen Trends

Der Knackpunkt ist wohl für viele Menschen, dass moderne Treppen oder Geländer und Außenhandlauf modern und besonders aussehen. Handelt es sich um eine einseitig in der Wand auskragende Treppe, scheint sie im Raum zu schweben. Das hat natürlich eine ganz besondere Wirkung. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass Sie das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Sie müssen also abwägen, ob es das Risiko wirklich wert ist.

Anforderungen an die Treppengeländerhöhe

Wenn Sie sich dann aber für ein Treppengeländer entschieden haben, ist dessen Höhe wichtig. Es gibt verschiedene Werte, die sich gegenseitig beeinflussen. So beträgt die minimal erforderliche Geländerhöhe 90 cm. Dies gilt für Treppen bis zu einer maximalen Höhe von 12 m. Ab einer Fallhöhe von 12 m muss die Treppengeländerhöhe dann 110 cm betragen. Für herkömmliche Ein- und Zweifamilienhäuser sind 90 cm Treppengeländerhöhe ausreichend.

Der Handlauf (innen, außen, beidseitig)

Dann gibt es noch den Handlauf. Auch hier gibt es viele Besonderheiten, wann und ob ein Handlauf benötigt wird. Es ist klar, dass innen (auf der Kragarmseite) ein Handlauf zwingend erforderlich ist. Andererseits hängt es aber auch unter anderem davon ab, um welche Art von Gebäude es sich handelt (wie zuvor definiert, z. B. Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten). Außerdem ist die Breite der Treppe entscheidend.

Doppelseitiger Handlauf für Barrierefreiheit vorgeschrieben

Der doppelseitige Handlauf ist jedoch zwingend erforderlich, wenn Sie Ihr Treppenhaus barrierefrei bauen wollen. Nur so kann die maximale Verkehrssicherheit einer Treppe gewährleistet werden. Ob Ihre Treppe ein Geländer oder einen Handlauf braucht, hängt also von vielen Faktoren ab. Sie bestimmen letztlich auch die Höhe des Treppengeländers.

Tipps &Tricks

Wenn Sie mehr über die Vorschriften, Regeln und Normen von Treppen oder Treppengeländern erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den folgenden Artikel: Normen und Sicherheit von Treppengeländern.