Das Portugal Golden Residence Permit Program ist ein fünfjähriges Aufenthaltsprogramm für Nicht-EU-Bürger. Die Aufenthaltserlaubnis gibt das Recht, in Portugal zu leben, zu arbeiten und zu studieren und ermöglicht den freien Verkehr im europäischen Schengen-Raum. Außerdem erfordert das Programm nur einen durchschnittlichen Aufenthalt von sieben Tagen pro Jahr in Portugal während dieses Zeitraums, der nach fünf Jahren auch auf die Staatsbürgerschaft angerechnet werden kann.
Vorteile
- Visumfreies Reisen im europäischen Schengen-Raum und das Recht, in Portugal zu leben, zu arbeiten, und in Portugal zu studieren
- Niedrige Anwesenheitspflicht (sieben Tage im ersten Jahr des Aufenthalts und 14 Tage in den beiden darauffolgenden Jahren)
- Attraktives Steuersystem
- Möglichkeit, nach fünf Jahren als rechtmäßiger Einwohner die Staatsbürgerschaft zu beantragen und die andere(n) Staatsbürgerschaft(en) zu behalten)
- Hohe Lebensqualität, lokale Küche und Weine, reiche Kultur, mildes Klima und ein hohes Maß an Sicherheit
- Familienzusammenführung
Voraussetzungen
Die Qualifizierungsmöglichkeiten des Programms sind:
Kapitaltransfer
- Kapitaltransfer von mindestens 1 Mio. EUR auf ein portugiesisches Bankkonto oder speziell genehmigte Investitionsmöglichkeiten
- EUR 350.000 für Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater Einrichtungen, die Teil des nationalen Wissenschafts- und Technologiesystems sind*
- EUR 250.000 zur Unterstützung der künstlerischen Produktion oder zur Wiederherstellung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes*
- EUR 350,000 Euro für den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapitalfonds, die sich für die Kapitalisierung von Unternehmen nach portugiesischem Recht engagieren, mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren und mit mindestens 60 % des Investitionsportfolios in Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben
Immobilienerwerb
- Ein Immobilienerwerb mit einem Mindestwert von EUR 500,000*
- Ein Immobilienerwerb mit einem Mindestwert von 350.000 EUR für die Sanierung von Immobilien, die älter als 30 Jahre sind oder in einem Stadterneuerungsgebiet liegen, einschließlich der Kosten für Renovierungen*
Unternehmen
- Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen*
- EUR 350.000 für die Gründung oder Erhöhung des Aktienkapitals eines in Portugal eingetragenen Unternehmens, Schaffung oder Erhaltung von mindestens fünf Dauerarbeitsplätzen über einen Zeitraum von drei Jahren
*Der Schwellenwert wird um 20 % gesenkt, wenn die Mittel in einem Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, d.h. weniger als 100 Einwohnern pro km² oder einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des nationalen Durchschnitts, eingesetzt werden.
Verfahren und Zeitrahmen
Die Aufenthaltserlaubnis ist nach der Erteilung ein Jahr lang gültig und kann zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Das Programm der goldenen Aufenthaltserlaubnis erfordert mindestens vier Reisen nach Portugal während des Fünfjahreszeitraums: zweimal bei der ersten Beantragung (um die qualifizierte Investition auszuwählen und das rechtliche Verfahren einzuleiten sowie die biometrischen Daten zu übermitteln) und bei jeder Verlängerung (Jahr 1 und Jahr 3). Die Familienzusammenführung ist in jeder Phase des Programms möglich.